Fragen und Antworten

Beratung / Bewerbung

Für die Bewerbungen für die 2. QE, die 3. QE und die Spitzensport-Förderung sind die nächstmöglichen Termine den Stellenbeschreibungen auf der Anmeldeseite des Online-Stellenportals zu entnehmen. Die Einhaltung der Fristen wird für den nächstmöglichen Termin systemseitig überwacht. Für weitere Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich für beide Qualifikationsebenen bewerben. Eine Mehrfachbewerbung ist in diesem Fall sogar sinnvoll, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellungszahlen in der 2. QE sind im Vergleich zur 3. QE erheblich höher. Nach der Einstellung in die 2. QE ist eine Bewerbung für die 3. QE über das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss weiterhin möglich, sofern das Höchstalter nicht überschritten wird. Für Polizeibeamte in der 2. QE ist bei guter Leistung auch ein Aufstieg in die 3. QE möglich, wenn u.a. ein entsprechender Eignungsvermerk in der Beurteilung enthalten ist.

Für ein Studium ist eine Bewerbung bis zum 31.10. des Vorjahres notwendig. Studienbeginn ist sodann im September des folgenden oder im März des darauffolgenden Jahres.

 

Zusätzlich ist die rechtzeitige Anmeldung zum Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses auf dessen Homepage www.lpa.bayern.de erforderlich. Für die Anmeldung ist ein gesonderter Termin,  in der Regel ist dieser Ende Juni des Vorjahres, zu beachten. Das Absolvieren dieses Auswahlverfahrens ist unbedingt notwendig, damit die Bewerbung bei der Bayerischen Polizei berücksichtigt werden kann.

Um in den Polizeiberuf hinein zu schnuppern, ist es unter anderem möglich ein Schülerpraktikum bei einer Polizeidienststelle zu absolvieren. Darüber hinaus werden auch ein- oder zweitägige Schnupperlehren, sowie andere Berufsorientierungsveranstaltungen angeboten. Das Praktikum hat weder einen direkten Einfluss auf das Bewerbungsverfahren, noch wird es auf die Ausbildung angerechnet. Für weitere Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Die Bayerische Polizei ist für die Sicherheit der Bürger in Bayern zuständig. Die Beamten sind  Ansprechpartner für die Belange der Bevölkerung. Polizeibeamte werden sowohl gefahrenabwehrend, als auch strafverfolgend tätig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.

Sie können sich parallel bei der Bayerischen Polizei und bei der Bundes- oder einer anderen Länderpolizei bewerben. Werden Sie dort eingestellt, können Sie die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei für die gleiche Qualifikationsebene nicht mehr beginnen. Eine Einstellung in einer höherwertigen Qualifikationsebene ist möglich, d.h. wenn Sie die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bei einer anderen Polizei starten, können Sie in Bayern in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden. Ihre Einstellungsberatung informiert Sie gerne. Die Online-Bewerbung kann fortgeführt werden.

 

Grundsätzlich müssen Bewerber/-innen am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur vom Höchstalter, nicht aber vom Mindestalter möglich.

Ihre Einstellungsberatung informiert Sie gerne über die Einzelheiten zu den möglichen Ausnahmen.

Ein Schulabschluss in einem anderen Bundesland muss in Bayern anerkannt sein. Grundsätzlich ist dies kein Problem. Die Online-Bewerbung kann dennoch fortgeführt werden. Für Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer genauen Abklärung des Sachverhalts. Wichtig ist, dass keine Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers für den Polizeiberuf und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen. Die Online-Bewerbung kann dennoch fortgeführt werden.

Einstellungsvoraussetzungen

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich vorliegen. In der 2. QE sind allerdings Ausnahmen möglich.

Voraussetzung für Ausnahmen ist, dass die ausländischen Bewerber/-innen

  • die sonstigen Anforderungen in Bezug auf allgemeine und schulische Voraussetzungen sowie Alter, Größe und Gewicht erfüllen
  • neben der deutschen Sprache die jeweilige Landessprache nachweislich in Wort und Schrift beherrschen
  • mit den Verhältnissen in Deutschland als auch mit Kultur und Mentalität ihres Heimatlandes vertraut sind
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland wohnen
  • am Einstellungstag nicht mehr wehrpflichtig sind
  • eine Niederlassungserlaubnis vorlegen können, wenn sie aus Staaten, welche nicht der EU angehören, kommen

Die Online-Bewerbung kann, auch bei ausländischer Staatsbürgerschaft, fortgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die zuständige Einstellungsberatung.

Die Schulnoten werden in unser Bewerbungsverfahren nicht einbezogen. Wir führen einen Einstellungstest durch. Dieser ist Grundlage, um die Bewerber im Auswahlverfahren untereinander zu vergleichen. Bei einer Bewerbung in der 3. Qualifikationsebene werden die Schulnoten in Mathe, Deutsch und einer Fremdsprache nach eigener Wahl mit der schriftlichen Prüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses berechnet. Weitere Informationen können auf der Homepage des Landespersonalausschusses: www.lpa.bayern.de eingeholt werden.

Eine Bewerbung mit Legasthenie ist möglich. Legastheniker absolvieren allerdings den gleichen Test wie alle Bewerber. Ein Notenbonus oder längere Bearbeitungszeit werden nicht gewährt.

Die Mindestgröße für die Teilnahme an der Einstellungsprüfung beginnend mit dem Einstellungstermin September 2024 beträgt 160 cm. Aufgrund der besonderen körperlichen Anforderungen des Polizeiberufs müssen Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner als 160 cm sind, vor der Teilnahme an der Einstellungsprüfung einen sog. Vortest absolvieren. Der Vortest dient zur Feststellung, inwieweit Bewerberinnen und Bewerber die erforderliche Gesamtkonstitution aufweisen. Die Anmeldung für die Teilnahme am Vortest erfolgt über die Einstellungsberatung. Nach dem erfolgreichen Bestehen können Bewerberinnen und Bewerber an der regulären Einstellungsprüfung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ja. Der Nachweis der Schwimmtauglichkeit ist Einstellungsvoraussetzung.

Als Nachweis wird das Deutsche (Jugend-) Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold anerkannt. Ebenso kann die Schwimmtauglichkeit durch Vorlage eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens nachgewiesen werden.

Der Nachweis ist erst mit Aufforderung im Rahmen der Einstellungszusage vorzulegen.

Alternativ zum Schwimmnachweis wird eine Eigenerklärung akzeptiert, dass die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllt werden.

Die Eigenerklärung wird an Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Einstellungszusage übersandt bzw. von der zuständigen Einstellungsberatung zur Verfügung gestellt.

Bild Schwimmpass

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Beispiel

Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig, soweit sie nicht gegen die Grundprinzipien und Wertevorstellungen unserer Demokratie verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen. 

Neben nicht sichtbaren Tätowierungen z. B. auf dem Rücken oder der Schulter sind auch Tätowierungen auf dem Unterarm möglich. Diese müssen während des Dienstes abgedeckt werden, z. B. durch das Tragen eines Langarmhemdes oder Sleeves.

Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nur nach Einzelfallprüfung möglich. Sofern durch die Tätowierung keine Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Polizeiberuf bestehen, kommt ggf. auch eine Entfernung in Frage. 

Bei undefinierbaren oder fremdsprachlichen Schriftzeichen müssen Sie eine Erklärung zur Bedeutung bzw. die deutsche Übersetzung dieser Schriftzeichen abgeben.

Eine Überprüfung und Entscheidung, ob Ihre Tätowierung zulässig ist, erfolgt durch die Einstellungsbehörde.

Im sichtbaren Bereich sind Piercings im Dienst nicht erlaubt. Fleshtunnels sind nicht erlaubt.

Der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei entscheidet, ob der Bewerber für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist. Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, müssen diese bei der Online-Bewerbung wahrheitsgemäß angegeben werden. Im Anschluss werden dem Bewerber Formblätter zum Download angeboten, die vollständig ausgefüllt dem Polizeiärztlichen Dienst zuzuleiten sind.

Im Rahmen der Einstellungsprüfung wird der Bewerber vom Polizeiarzt untersucht, um zu klären, ob er physisch und psychisch für den Polizeidienst geeignet ist. Durch die Anforderungen der späteren Dienstaufgaben, die Verwendung im Außen- und Schichtdienst, sowie dem Führen von Dienstwaffen muss diese Eignungsprüfung sorgfältig und nach strengen Kriterien erfolgen. Neben der Betrachtung des aktuellen Befundes ist ggf. auch die Prognose in Bezug auf festgestellte Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Grundlage dieser Beurteilung bildet die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300, jedoch findet für jeden Bewerber eine Einzelfallbeurteilung der bei ihm vorliegenden gesundheitlichen Gegebenheiten statt. Nach abschließender Betrachtung aller Befunde erhält der Bewerber ein Zeugnis über die Polizeidiensttauglichkeit bzw. -untauglichkeit.

Eine Sehhilfe ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente „Augenärztlicher Vorab-Befundbericht“ und „NEUDeckblatt“ zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Bericht bitte von Ihrem Augenarzt oder von Ihrem Optiker ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Falls Sie planen, sich einem Lasereingriff unterziehen zu lassen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Frage „Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor weniger als sechs Monaten, was muss ich beachten?“.

Ein Lasereingriff ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente Fragebogen_refraktionschirurgischer_Eingriff und NEUDeckblatt zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Fragebogen bitte von Ihrem Augenarzt (am besten dem Operateur) ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst. Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Falls die Operation im Ausland durchgeführt wurde und der Operationsbericht in ausländischer Sprache vorliegt, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Sind seit dem Lasereingriff noch keine 6 Monate verstrichen, bitte weiter zum u.g. Punkt: „Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor weniger als sechs Monaten, was muss ich beachten?"

Ein Lasereingriff ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente Fragebogen_refraktionschirurgischer_Eingriff und NEUDeckblatt zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Fragebogen bitte von Ihrem Augenarzt (am besten dem Operateur) ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst. Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Die Angaben zur postoperativen Diagnostik können in diesem Fall noch nicht ausgefüllt werden, da seit dem Lasereingriff noch keine 6 Monate vergangen sind.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Bitte legen Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der Einstellungsprüfung und Auswahluntersuchung den o. g. Fragebogen für die abschließende Beurteilung unaufgefordert beim Polizeiärztlichen Dienst mit Angaben zu postoperativer Diagnostik vor, sobald seit dem Lasereingriff sechs Monate vergangen sind.

Der sechsmonatige Beobachtungszeitraum muss für den Einstellungstermin März bzw. September am 31.01. bzw. 31.07. des Einstellungsjahres bzw. in der 3. QE für die Einstellungstermine September und März am vorhergehenden 31.07. vollendet und nachgewiesen sein.

Falls die Operation im Ausland durchgeführt wurde und der Operationsbericht in ausländischer Sprache vorliegt, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, muss der Bewerber diese wahrheitsgemäß bei der Online-Bewerbung angeben. Im Anschluss werden  Formblätter zum Download angeboten, die, vollständig ausgefüllt, dem Polizeiärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei zugesendet werden müssen.Bei Vorerkrankungen oder Notwendigkeit einer längerfristigen Medikamenteneinnahme empfehlen wir, einen ausführlichen ärztlichen Befundbericht über Erkrankung, Therapie und aktuellen Therapieerfolg durch den behandelnden Arzt erstellen zu lassen und dem Ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei als Vorabbefund zukommen zu lassen. Für Rückfragen zu konkreten Sachverhalten steht der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei zur Verfügung.

Vom Ärztlichen Dienst ist ein BMI von 18-27,5 festgelegt.

Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, müssen diese wahrheitsgemäß bei der Online-Bewerbung angegeben werden. Im Anschluss werden dem Bewerber Formblätter zum Download angeboten, die vollständig ausgefüllt dem polizeiärztlichen Dienst zugeleitet werden müssen. Bei größeren oder wiederholten Eingriffen, sowie Operationen an großen Gelenken empfehlen wir, vorab den Operationsbericht bzw. die Berichte an den Ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei zu senden. Sollte bereits aus der Art oder dem Ergebnis der Operation eine Polizeidienstuntauglichkeit resultieren, so kann eine unnötige Prüfungsteilnahme vermieden werden.

 

„Kleine“ Eingriffe, wie Leistenbrüche, Blinddarmentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Phimose, Mandeloperationen müssen bei komplikationslosem Verlauf nicht im Detail abgeklärt werden.

Auswahlverfahren/Einstellungsprüfung

Während der Dienstzeit ist allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein Mitführen sowie der Konsum von Cannabis untersagt. Weiterhin ist der Konsum auch in der Freizeit verboten, wenn dieser Auswirkungen auf die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit hat oder die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.

Dieser strenge Maßstab wird bereits bei der Einstellungsprüfung angelegt. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Abbauprodukte von Rauschmitteln untersucht wird. Auch der Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten im Urin führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens.

Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Einstellungsberatung.

Die Einstellungsprüfung findet in München in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung oder in Nürnberg in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung statt.

Die Bewerber können den Ort, an dem sie die Einstellungsprüfung ablegen grundsätzlich selbst über die Terminbuchung auswählen bzw. werden, sofern eine Terminbuchung nicht selbst möglich ist, bevorzugt zu der heimatnahen Prüfungsstelle eingeladen. Das kann jedoch nicht immer garantiert werden. 

Der Vortest findet ebenfalls an beiden Prüfungsstellen statt.

Spitzensportler werden ausschließlich in München geprüft.

Dem Bewerber werden per E-Mail verschiedene Terminvorschläge zugesandt, aus dieser Auswahl kann er sich online seinen Prüfungstermin buchen. Bei Bewerbern, die zur Prüfungswiederholung kommen, wird in der Regel der Prüfungstermin vom Prüfungsamt fest zugeteilt oder Terminvorschläge zur Selbstbuchung an den Bewerber versandt.

Terminwünsche des Bewerbers werden in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Zur Vorbereitung des schriftlichen Prüfungsteils gibt es verschiedene Berufsauswahltests, erhältlich im Buchhandel oder im Internet. Auf unserer Karriereseite und bei der zuständigen Einstellungsberatung geben wir weitere Tipps. Wir können jedoch keine Literaturempfehlungen abgeben.

Um sich auf die Sportprüfung optimal vorzubereiten, ist eine Beratung im örtlichen Sportverein oder in einem Fitnessstudio hilfreich. Zur besseren Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist es sinnvoll, wenn die Einzelübungen in der Reihenfolge der Sportprüfung durchgeführt und nicht einzeln trainiert werden. Das entspricht der Prüfungssituation.

Darüber hinaus helfen die Videos auf der Karriereseite, die einzelnen Übungen korrekt auszuführen. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil nur korrekt ausgeführte Wiederholungen im Sporttest gewertet werden können.

Erkrankungen sind schnellstmöglich dem Prüfungsamt oder der Einstellungsberatung vor Ort mitzuteilen; am besten per Post oder Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Formulars oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:

bpp.bamberg.pruefungsamt@polizei.bayern.de.

Für weitere Fragen zum Prüfungstermin steht Ihnen die Bewerber-Hotline beim Prüfungsamt unter der Nummer 0951/9331-130 montags bis donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr und freitags von 09:00 – 11:00 Uhr zur Verfügung.

Nur wenn eine Entschuldigung für das Fehlen bei der Prüfung rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vorliegt, wird der Bewerber auf eine Warteliste gesetzt. Entschuldigungen, die nach 08:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag beim Prüfungsamt eingehen, können nicht mehr als Entschuldigungen gewertet werden und die Prüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Sofern es Bewerberzahl und ausreichend freie Prüfungstermine zulassen, wird noch für denselben Einstellungszyklus ein neuer Prüfungstermin vergeben. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Eine Teilnahme an der Prüfung ist dann nur im Rahmen einer Wiederholungsprüfung möglich.

 

Es besteht die Möglichkeit, am Vorabend der Prüfung kostenlos in der Abteilung der Bereitschaftspolizei zu übernachten. Die Anreise ist bis 22:00 Uhr möglich. Bettwäsche wird gestellt, Handtücher sind mitzubringen. Begleitpersonen können nicht in der Abteilung übernachten. Weitere Informationen befinden sich auf dem Einladungsschreiben zur Einstellungsprüfung. Bei der Anreise mit dem PKW weisen wir vorsorglich darauf hin, dass auf dem Gelände der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung Nürnberg befinden sich links vor der Schranke ausreichend Parkmöglichkeiten.

Es können keine Begleitpersonen zur Prüfung mitgebracht werden. Eine Übernachtungsmöglichkeit in der Abteilung besteht für die Begleitperson ebenfalls nicht.

Das Musikhören über tragbare Abspielgeräte o.Ä. ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die Einstellungsprüfung wird an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Der zweite Prüfungstag findet in der Regel in der Folgewoche statt. Sofern die Note in einem Prüfungsteil nicht ausreichend ist, wird die Prüfung vorzeitig beendet.

Voraussetzung für die Teilnahme an der polizeilichen Einstellungsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen des Auswahlverfahrens beim Landespersonalausschuss, für das sich der Bewerber unter www.lpa.bayern.de anmelden muss. Die Anmeldefristen sind der Homepage des Landespersonalausschusses zu entnehmen.

Anschließend wird der Bewerber bei einer entsprechenden Note zum eintägigen Einstellungstest zu einer unserer Prüfungsstellen in Nürnberg oder München eingeladen.

Am Prüfungstag werden die Sportprüfung, eine Gruppenaufgabe und ein persönliches Auswahlgespräch abgelegt. Diese Prüfung findet in der Regel im darauffolgenden März oder April statt. Weiter wird auch die Polizeidiensttauglichkeit durch den Polizeiärztlichen Dienst überprüft.

Ein Teil bezieht sich auf die deutsche Sprache; hier werden Rechtschreibung, Textverständnis und Fähigkeiten zur Textgestaltung geprüft. Ein weiterer Prüfungsteil zielt auf die Allgemeinbildung ab; Schwerpunkte sind hier Erdkunde, Geschichte (primär 20. und 21. Jahrhundert), Grundlagen aus Wirtschaft und Recht sowie staatsbürgerliche Kenntnisse.

Alle Bewerber haben dieselbe Chance, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht. Die Chance auf eine Einstellung ist abhängig von der persönlichen Eignung, den Ergebnissen der Einstellungsprüfung, der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Zahl der eingehenden Bewerbungen. Die Ausbildungsplätze werden in Reihenfolge der Rangliste, die sich aus den Ergebnissen der Einstellungsprüfung ergibt, vergeben.

Die Einstellungszusagen erfolgen je nach Einstellungstermin:

2.QE

  • Für März im Oktober/November des Vorjahres
  • Für September im April/Mai des laufenden Jahres

Programm Spitzensport

  • Für Spitzensportler/-innen Ende Mai des Einstellungsjahres

3. QE

  • Für die 3. QE im April/Mai des laufenden Jahres

Wer bei der Einstellungsprüfung besonders gut abschneidet, erhält zeitnah eine Zusage. Dazu müssen alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sind bereits alle Plätze vergeben, können Zusagen nur noch im Nachrückverfahren erteilt werden.

Die Prüfungsnote gilt in der 2. QE für drei aufeinanderfolgende Einstellungstermine.

Beispiel: Wenn Sie an der Einstellungsprüfung für den Einstellungstermin 03/2019 erfolgreich teilgenommen haben, gilt Ihre Prüfungsnote für die Einstellungstermine 03/2019, 09/2019 und 03/2020.

Es ist grds. möglich, Ihre Bewerbung auf einen späteren Einstellungstermin zu verschieben, solange Ihre Prüfungsnote noch gültig ist und die Fristen gewahrt sind. Bitte denken Sie auch an Ihre Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung (siehe Frage „Ist eine Wiederholung der Einstellungsprüfung möglich?“).

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Einstellungsberatung.

Ja. Die Prüfung kann entweder im Ganzen oder in Teilen wiederholt werden.

 

Über die Zeiträume und die Voraussetzungen einer Prüfungswiederholung informiert gerne die zuständige Einstellungsberatung.

Anfallende Kosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für die Einholung eines notwendigen fachärztlichen Befundes, können nicht erstattet werden. Die Übernachtungsmöglichkeit am Prüfungsort innerhalb der Abteilung der Bereitschaftspolizei sowie die Verpflegung an den Prüfungstagen werden allerdings kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Einstellungszusagen werden nach einer Rangliste vergeben. Zum Zeitpunkt der Prüfung steht die Rangliste noch nicht fest. Diese wird rund sechs Wochen, nachdem alle Bewerber für den entsprechenden Einstellungszyklus abgeprüft wurden, erstellt.

 

Bei besonders gutem Abschneiden in der Einstellungsprüfung erhalten Bewerber zeitnah eine Zusage, sofern alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausbildung und Karriere in der 2. Qualifikationsebene

Es gibt sieben Ausbildungsstandorte in Bayern: Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg.

Es wird versucht, Wünsche von Bewerbern zu berücksichtigen. Es stehen nicht zu jedem Einstellungstermin alle Ausbildungsstandorte zur Verfügung. Wir sind bestrebt, alle Bewerber möglichst heimatnah und während der gesamten Ausbildungsdauer am gleichen Ausbildungsort zu unterrichten. Das ist aus Kapazitätsgründen nicht immer durchführbar, so dass wir hier keine verbindliche Zusage machen können.

Sie wohnen kostenfrei auf dem Ausbildungsgelände bzw. an Ihrem Studienstandort und werden dort kostengünstig voll verpflegt.

Während der Ausbildung wird Freie Heilfürsorge gewährt. Eine eigene Krankenversicherung ist nicht notwendig. Eine Anwartschaftsversicherung für eine private Krankenversicherung wird jedoch angeraten. Es besteht die Pflicht eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Während der Ausbildung und während der Einsatzstufe sorgt der Freistaat Bayern durch freie Heilfürsorge für die Gesundheit der Beamten in Ausbildung. Dies umfasst insbesondere die vorbeugende Gesundheitsfürsorge, eine allgemeine ärztliche bzw. zahnärztliche Betreuung/Behandlung, eine stationäre Beobachtung sowie die Untersuchung und Behandlung in den Krankenabteilungen der Bereitschaftspolizei und in Krankenhäusern. Hinzu kommen Kuraufenthalte und besondere Heilverfahren in Bädern, Kuranstalten und Heilstätten einschließlich der Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln. Damit nach Beendigung der freien Heilfürsorge keine Probleme bzw. Wartezeit beim Wechsel in eine private Krankenversicherung entstehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Am Ausbildungsstandort bekommt jeder Beamte während der Ausbildung einen Platz in einem Mehrbettzimmer (in der Regel Zweibettzimmer) zur Verfügung gestellt.

Ja. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Qualifikationsprüfung ist die Übernahme im Polizeivollzugsdienst der Bayerischen Polizei garantiert.

Nach der Ausbildung ist derzeit eine 24-monatige Verwendung in einer Einsatzhundertschaft bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei vorgesehen. Teilweise ist es möglich, dass die jungen Kollegen und Kolleginnen direkt nach der Ausbildung zu einer Polizeiinspektion in Bayern versetzt werden können.

Ja. Eine Grundausstattung wird vom Freistaat Bayern kostenfrei gestellt.

Eine Wiederholung ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Studium und Karriere in der 3. Qualifikationsebene

Ein Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern– Fachbereich Polizei, ist an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg bzw. am Standort Klosterburg Kastl möglich.

Was früher „gehobener Dienst“ hieß, ist heute die 3. Qualifikationsebene (3. QE). Sie bietet einen interessanten Einstieg in das Führungsmanagement und eröffnet Perspektiven für spätere Arbeitsgebiete. Nach gutem Abschluss der Qualifikationsprüfung besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit eines Aufstiegs in die 4. Qualifikationsebene.

Das Studium dauert drei Jahre. Es findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg bzw. am Standort Klosterburg Kastl statt. Dort werden umfangreiche polizeiliche Fachkenntnisse vermittelt.

Parallel dazu müssen praktische Lernabschnitte auf verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern und bei der Bereitschaftspolizei absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit eines 2-wöchigen Praktikums außerhalb Bayerns. Ziel des Fachstudiums ist es, Führungsaufgaben zu übernehmen.

Nein. Ab dem ersten Studientag erhalten die Studierenden Bezüge. Der Freistaat Bayern übernimmt alle anfallenden Heil- und Behandlungskosten. Während der Zeit des Studiums muss man sich nicht zusätzlich selbst krankenversichern; eine Anwartschaftsversicherung für eine private Versicherung wird jedoch angeraten.

 

Wer in den ersten fünf Jahren, mit Beginn des Studiums aus dem Dienst ausscheidet, muss jedoch einen Teil der bis dahin erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Ja. Eine Grundausstattung der Uniform wird vom Freistaat Bayern kostenfrei gestellt.

Ja. Alle Studierenden erhalten am Studienort kostenfrei einen Platz in einem Zweibettzimmer. Sie können dort kostengünstig an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen.

Eine Wiederholung ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Fragen?

Weitere Antworten zu Fragen rund um die Ausbildung/das Studium bei der Bayerischen Polizei sind auf der Karriereseite https://team.polizei.bayern.de/ zu finden.

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