Fragen und Antworten

Beratung / Bewerbung

Welche Einstellungstermine gibt es und welche Fristen sind zu beachten?

Für die Bewerbungen für die 2. QE, die 3. QE und die Spitzensport-Förderung sind die nächstmöglichen Termine den Stellenbeschreibungen auf der Anmeldeseite des Online-Stellenportals zu entnehmen. Die Einhaltung der Fristen wird für den nächstmöglichen Termin systemseitig überwacht. Für weitere Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Kann ich mich gleichzeitig für die 2. und 3. QE bewerben?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich für beide Qualifikationsebenen bewerben. Eine Mehrfachbewerbung ist in diesem Fall sogar sinnvoll, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellungszahlen in der 2. QE sind im Vergleich zur 3. QE erheblich höher. Nach der Einstellung in die 2. QE ist eine Bewerbung für die 3. QE über das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss weiterhin möglich, sofern das Höchstalter nicht überschritten wird. Für Polizeibeamte in der 2. QE ist bei guter Leistung auch ein Aufstieg in die 3. QE möglich, wenn u.a. ein entsprechender Eignungsvermerk in der Beurteilung enthalten ist.

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Bewerbung für das Studium bei der Polizei?

Für ein Studium ist eine Bewerbung bis zum 31.10. des Vorjahres notwendig. Studienbeginn ist sodann im September des folgenden oder im März des darauffolgenden Jahres.

 

Zusätzlich ist die rechtzeitige Anmeldung zum Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses auf dessen Homepage www.lpa.bayern.de erforderlich. Für die Anmeldung ist ein gesonderter Termin,  in der Regel ist dieser Ende Juni des Vorjahres, zu beachten. Das Absolvieren dieses Auswahlverfahrens ist unbedingt notwendig, damit die Bewerbung bei der Bayerischen Polizei berücksichtigt werden kann.

Kann ich an einem Schnuppertag, Praktikum oder einer Info-Veranstaltung bei der Bayerischen Polizei teilnehmen?

Um in den Polizeiberuf hinein zu schnuppern, ist es unter anderem möglich ein Schülerpraktikum bei einer Polizeidienststelle zu absolvieren. Darüber hinaus werden auch ein- oder zweitägige Schnupperlehren, sowie andere Berufsorientierungsveranstaltungen angeboten. Das Praktikum hat weder einen direkten Einfluss auf das Bewerbungsverfahren, noch wird es auf die Ausbildung angerechnet. Für weitere Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Welche Aufgaben hat die Bayerische Polizei zu erfüllen?

Die Bayerische Polizei ist für die Sicherheit der Bürger in Bayern zuständig. Die Beamten sind  Ansprechpartner für die Belange der Bevölkerung. Polizeibeamte werden sowohl gefahrenabwehrend, als auch strafverfolgend tätig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.

Ist meine Bewerbung bei der Bayerischen Polizei und einer anderen Landespolizei oder der Bundespolizei parallel möglich?

Sie können sich parallel bei der Bayerischen Polizei und bei der Bundes- oder einer anderen Länderpolizei bewerben. Werden Sie dort eingestellt, können Sie die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei für die gleiche Qualifikationsebene nicht mehr beginnen. Eine Einstellung in einer höherwertigen Qualifikationsebene ist möglich, d.h. wenn Sie die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bei einer anderen Polizei starten, können Sie in Bayern in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden. Ihre Einstellungsberatung informiert Sie gerne. Die Online-Bewerbung kann fortgeführt werden.

 

Welche Altersgrenzen gibt es für die Einstellung bei der Bayerischen Polizei? Gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen Bewerber/-innen am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur vom Höchstalter, nicht aber vom Mindestalter möglich.

Ihre Einstellungsberatung informiert Sie gerne über die Einzelheiten zu den möglichen Ausnahmen.

Wird mein Schulabschluss aus einem anderen Bundesland anerkannt?

Ein Schulabschluss in einem anderen Bundesland muss in Bayern anerkannt sein. Grundsätzlich ist dies kein Problem. Die Online-Bewerbung kann dennoch fortgeführt werden. Für Fragen steht die zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Werde ich für das Bewerbungsverfahren zugelassen, wenn ich in der Vergangenheit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen habe?

Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer genauen Abklärung des Sachverhalts. Wichtig ist, dass keine Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers für den Polizeiberuf und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen. Die Online-Bewerbung kann dennoch fortgeführt werden.

Einstellungsvoraussetzungen

Was ist, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?

Die deutsche Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich vorliegen. In der 2. QE sind allerdings Ausnahmen möglich.

Voraussetzung für Ausnahmen ist, dass die ausländischen Bewerber/-innen

  • die sonstigen Anforderungen in Bezug auf allgemeine und schulische Voraussetzungen sowie Alter, Größe und Gewicht erfüllen
  • neben der deutschen Sprache die jeweilige Landessprache nachweislich in Wort und Schrift beherrschen
  • mit den Verhältnissen in Deutschland als auch mit Kultur und Mentalität ihres Heimatlandes vertraut sind
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland wohnen
  • am Einstellungstag nicht mehr wehrpflichtig sind
  • eine Niederlassungserlaubnis vorlegen können, wenn sie aus Staaten, welche nicht der EU angehören, kommen

Die Online-Bewerbung kann, auch bei ausländischer Staatsbürgerschaft, fortgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die zuständige Einstellungsberatung.

Welche Schulnoten sind für das Bewerbungsverfahren wichtig?

Die Schulnoten werden in unser Bewerbungsverfahren nicht einbezogen. Wir führen einen Einstellungstest durch. Dieser ist Grundlage, um die Bewerber im Auswahlverfahren untereinander zu vergleichen. Bei einer Bewerbung in der 3. Qualifikationsebene werden die Schulnoten in Mathe, Deutsch und einer Fremdsprache nach eigener Wahl mit der schriftlichen Prüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses berechnet. Weitere Informationen können auf der Homepage des Landespersonalausschusses: www.lpa.bayern.de eingeholt werden.

Kann ich mich mit Legasthenie für die Bayerische Polizei bewerben?

Eine Bewerbung mit Legasthenie ist möglich. Legastheniker absolvieren allerdings den gleichen Test wie alle Bewerber. Ein Notenbonus oder längere Bearbeitungszeit werden nicht gewährt.

Gibt es Ausnahmen von der Mindestgröße?

Die Mindestgröße beträgt 165 cm. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der Einstellungsprüfung vor Prüfungsbeginn eine Überprüfung der Körpergröße erfolgen kann. Wenn die Körpergröße unter 165 cm liegt, kann der Bewerber nicht an der Einstellungsprüfung teilnehmen. In diesem Fall muss zuvor ein sog. Vortest erfolgreich absolviert werden. Die Anmeldung für die Teilnahme am Vortest erfolgt über die Einstellungsberatung. Bei diesem Vortest wird bei Vorliegen einer besonderen körperlichen Gesamtkonstitution (z.B. besondere sportliche Leistungsfähigkeit) festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die erforderliche Gesamtkonstitution aufweisen.

Ist ein Schwimmnachweis erforderlich?

Ja. Der Nachweis der Schwimmtauglichkeit ist Einstellungsvoraussetzung.

Als Nachweis wird das Deutsche (Jugend-) Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold anerkannt. Ebenso kann die Schwimmtauglichkeit durch Vorlage eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens nachgewiesen werden.

Der Nachweis ist erst mit Aufforderung im Rahmen der Einstellungszusage vorzulegen.

Alternativ zum Schwimmnachweis wird eine Eigenerklärung akzeptiert, dass die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllt werden.

Die Eigenerklärung wird an Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Einstellungszusage übersandt bzw. von der zuständigen Einstellungsberatung zur Verfügung gestellt.

Bild Schwimmpass

Bild 1 Bild 2

Beispiel

Ich habe eine Tätowierung. Ist eine Bewerbung möglich?

Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig.

Neben nicht sichtbaren Tätowierungen z. B. auf dem Rücken oder der Schulter sind auch Tätowierungen auf dem Unterarm möglich. Diese müssen während des Dienstes abgedeckt werden, z. B. durch das Tragen eines Langarmhemdes oder Sleeves. Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall möglich.

Inhaltlich dürfen die Tätowierungen nicht gegen die Grundprinzipien und Wertevorstellungen unserer Demokratie verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen.

Bei undefinierbaren oder fremdsprachlichen Schriftzeichen musst Du eine Erklärung zur Bedeutung bzw. die deutsche Übersetzung dieser Schriftzeichen abgeben.

Eine Überprüfung und Entscheidung, ob Deine Tätowierung zulässig ist, erfolgt durch die Einstellungsbehörde.

Werden bei der Bayerischen Polizei Piercings oder Fleshtunnels akzeptiert?

Im sichtbaren Bereich sind Piercings im Dienst nicht erlaubt. Fleshtunnels sind nicht erlaubt.

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

Der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei entscheidet, ob der Bewerber für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist. Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, müssen diese bei der Online-Bewerbung wahrheitsgemäß angegeben werden. Im Anschluss werden dem Bewerber Formblätter zum Download angeboten, die vollständig ausgefüllt dem Polizeiärztlichen Dienst zuzuleiten sind.

Was ist unter Polizeidiensttauglichkeit zu verstehen und warum werde ich bei der Einstellungsprüfung ärztlich untersucht?

Im Rahmen der Einstellungsprüfung wird der Bewerber vom Polizeiarzt untersucht, um zu klären, ob er physisch und psychisch für den Polizeidienst geeignet ist. Durch die Anforderungen der späteren Dienstaufgaben, die Verwendung im Außen- und Schichtdienst, sowie dem Führen von Dienstwaffen muss diese Eignungsprüfung sorgfältig und nach strengen Kriterien erfolgen. Neben der Betrachtung des aktuellen Befundes ist ggf. auch die Prognose in Bezug auf festgestellte Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Grundlage dieser Beurteilung bildet die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300, jedoch findet für jeden Bewerber eine Einzelfallbeurteilung der bei ihm vorliegenden gesundheitlichen Gegebenheiten statt. Nach abschließender Betrachtung aller Befunde erhält der Bewerber ein Zeugnis über die Polizeidiensttauglichkeit bzw. -untauglichkeit.

Habe ich trotz einer Sehhilfe die Möglichkeit, mich zu bewerben?

Eine Sehhilfe ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente „Augenärztlicher Vorab-Befundbericht“ und „NEUDeckblatt“ zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Bericht bitte von Ihrem Augenarzt oder von Ihrem Optiker ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Falls Sie planen, sich einem Lasereingriff unterziehen zu lassen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Frage „Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor weniger als sechs Monaten, was muss ich beachten?“.

Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor mehr als sechs Monaten, was muss ich beachten?

Ein Lasereingriff ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente Fragebogen_refraktionschirurgischer_Eingriff und NEUDeckblatt zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Fragebogen bitte von Ihrem Augenarzt (am besten dem Operateur) ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst. Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Falls die Operation im Ausland durchgeführt wurde und der Operationsbericht in ausländischer Sprache vorliegt, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Sind seit dem Lasereingriff noch keine 6 Monate verstrichen, bitte weiter zum u.g. Punkt: „Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor weniger als sechs Monaten, was muss ich beachten?"

Ich hatte einen Lasereingriff an den Augen vor weniger als sechs Monaten, was muss ich beachten?

Ein Lasereingriff ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente Fragebogen_refraktionschirurgischer_Eingriff und NEUDeckblatt zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Fragebogen bitte von Ihrem Augenarzt (am besten dem Operateur) ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst. Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Die Angaben zur postoperativen Diagnostik können in diesem Fall noch nicht ausgefüllt werden, da seit dem Lasereingriff noch keine 6 Monate vergangen sind.

Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.

Bitte legen Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der Einstellungsprüfung und Auswahluntersuchung den o. g. Fragebogen für die abschließende Beurteilung unaufgefordert beim Polizeiärztlichen Dienst mit Angaben zu postoperativer Diagnostik vor, sobald seit dem Lasereingriff sechs Monate vergangen sind.

Der sechsmonatige Beobachtungszeitraum muss für den Einstellungstermin März bzw. September am 31.01. bzw. 31.07. des Einstellungsjahres bzw. in der 3. QE für die Einstellungstermine September und März am vorhergehenden 31.07. vollendet und nachgewiesen sein.

Falls die Operation im Ausland durchgeführt wurde und der Operationsbericht in ausländischer Sprache vorliegt, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.

Ich habe eine gesundheitliche Auffälligkeit (in meiner Vorgeschichte) zu der ich in den FAQs keine Auskunft finde, die aber eine Bedeutung hinsichtlich der Eignung haben könnte.

Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, muss der Bewerber diese wahrheitsgemäß bei der Online-Bewerbung angeben. Im Anschluss werden  Formblätter zum Download angeboten, die, vollständig ausgefüllt, dem Polizeiärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei zugesendet werden müssen.Bei Vorerkrankungen oder Notwendigkeit einer längerfristigen Medikamenteneinnahme empfehlen wir, einen ausführlichen ärztlichen Befundbericht über Erkrankung, Therapie und aktuellen Therapieerfolg durch den behandelnden Arzt erstellen zu lassen und dem Ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei als Vorabbefund zukommen zu lassen. Für Rückfragen zu konkreten Sachverhalten steht der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei zur Verfügung.

Welchen Body-Mass-Index habe ich zu beachten, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden?

Vom Ärztlichen Dienst ist ein BMI von 18-27,5 festgelegt.

Ich wurde in der Vorgeschichte operiert, was muss ich vorlegen?

Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, müssen diese wahrheitsgemäß bei der Online-Bewerbung angegeben werden. Im Anschluss werden dem Bewerber Formblätter zum Download angeboten, die vollständig ausgefüllt dem polizeiärztlichen Dienst zugeleitet werden müssen. Bei größeren oder wiederholten Eingriffen, sowie Operationen an großen Gelenken empfehlen wir, vorab den Operationsbericht bzw. die Berichte an den Ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei zu senden. Sollte bereits aus der Art oder dem Ergebnis der Operation eine Polizeidienstuntauglichkeit resultieren, so kann eine unnötige Prüfungsteilnahme vermieden werden.

 

„Kleine“ Eingriffe, wie Leistenbrüche, Blinddarmentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Phimose, Mandeloperationen müssen bei komplikationslosem Verlauf nicht im Detail abgeklärt werden.

Auswahlverfahren/Einstellungsprüfung

Wo finden die Einstellungsprüfungen statt?

Die Einstellungsprüfung findet in München in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung oder in Nürnberg in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung statt.

Die Bewerber können den Ort, an dem sie die Einstellungsprüfung ablegen grundsätzlich selbst über die Terminbuchung auswählen bzw. werden, sofern eine Terminbuchung nicht selbst möglich ist, bevorzugt zu der heimatnahen Prüfungsstelle eingeladen. Das kann jedoch nicht immer garantiert werden. 

Das Vorverfahren zur Prüfung einer Ausnahme von der Mindestgröße findet ebenfalls an beiden Prüfungsstellen statt. Die anschließende reguläre Einstellungsprüfung wird, wie auch bei den Bewerbern für den Bereich Spitzensport ausschließlich in München durchgeführt.

Muss ich einen Corona-Test zur Einstellungsprüfung mitbringen?

Möglicherweise ist für Ihre Prüfung die Vorlage eines Testnachweises hinsichtlich eines Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 notwendig. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns rechtzeitig (spätestens 3 Tage vor der Prüfung) per E-Mail informiert. Da die virologische Lage sich stetig verändert, bitten wir um Verständnis, dass eine Mitteilung erst kurz vor der Prüfung möglich ist. Wenn Sie keine Benachrichtigung von uns erhalten, ist die Vorlage eines Testnachweises nicht notwendig. Unabhängig davon wird eine Testung im Vorfeld allerdings empfohlen.

Wie werden Prüfungstermine für die Einstellungsprüfung vergeben?

Dem Bewerber werden per E-Mail verschiedene Terminvorschläge zugesandt, aus dieser Auswahl kann er sich online seinen Prüfungstermin buchen. Bei Bewerbern, die zur Prüfungswiederholung kommen, wird in der Regel der Prüfungstermin vom Prüfungsamt fest zugeteilt oder Terminvorschläge zur Selbstbuchung an den Bewerber versandt.

Terminwünsche des Bewerbers werden in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Wie kann ich mich auf die Einstellungsprüfung vorbereiten?

Zur Vorbereitung des schriftlichen Prüfungsteils gibt es verschiedene Berufsauswahltests, erhältlich im Buchhandel oder im Internet. Auf unserer Karriereseite und bei der zuständigen Einstellungsberatung geben wir weitere Tipps. Wir können jedoch keine Literaturempfehlungen abgeben.

Wie kann ich mich auf die Sportprüfung vorbereiten?

Um sich auf die Sportprüfung optimal vorzubereiten, ist eine Beratung im örtlichen Sportverein oder in einem Fitnessstudio hilfreich. Zur besseren Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist es sinnvoll, wenn die Einzelübungen in der Reihenfolge der Sportprüfung durchgeführt und nicht einzeln trainiert werden. Das entspricht der Prüfungssituation.

Darüber hinaus helfen die Videos auf der Karriereseite www.mit-sicherheit-anders.de, die einzelnen Übungen korrekt auszuführen. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil nur korrekt ausgeführte Wiederholungen im Sporttest gewertet werden können.

Bekomme ich einen neuen Termin, wenn ich die Prüfung beispielsweise wegen Krankheit absagen muss?

Erkrankungen sind schnellstmöglich dem Prüfungsamt oder der Einstellungsberatung vor Ort mitzuteilen; am besten per Post oder Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Formulars oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:

bpp.bamberg.pruefungsamt@polizei.bayern.de.

Für weitere Fragen zum Prüfungstermin steht Ihnen die Bewerber-Hotline beim Prüfungsamt unter der Nummer 0951-9331-130 montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Nur wenn eine Entschuldigung für das Fehlen bei der Prüfung rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vorliegt, wird der Bewerber auf eine Warteliste gesetzt. Entschuldigungen, die nach 08:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag beim Prüfungsamt eingehen, können nicht mehr als Entschuldigungen gewertet werden und die Prüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Sofern es Bewerberzahl und ausreichend freie Prüfungstermine zulassen, wird noch für denselben Einstellungszyklus ein neuer Prüfungstermin vergeben. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Eine Teilnahme an der Prüfung ist dann nur im Rahmen einer Wiederholungsprüfung möglich.

 

Gibt es an den Prüfungsstellen Übernachtungsmöglichkeiten?

Während der Einstellungsprüfung, die i.d.R. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (Montag bis Freitag) stattfindet (auch Freitag und Montag möglich), können die Bewerber am Prüfungsort innerhalb der Abteilung der Bereitschaftspolizei übernachten. Eine Übernachtung von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag ist nicht möglich. Die Anreise am Vorabend der Prüfung ist bis spätestens 22:00 Uhr möglich.  Unterkunft (incl. Bettwäsche) und Verpflegung werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Handtücher sind selbst mitzubringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Bei der Anreise mit dem PKW weisen wir darauf hin, dass auf dem Gelände der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München keine Parkplätze zur Verfügung stehen.

Achtung, aktueller Hinweis:  Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Einstellungsprüfung nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Eine Übernachtung in einer Abteilung der Bereitschaftspolizei ist bis auf Weiteres nur in Ausnahmefällen und nach schriftlichem Antrag an das Prüfungsamt (bpp.bamberg.pruefungsamt@polizei.bayern.de) möglich. 

Darf ich eine Begleitperson zur Einstellungsprüfung mitnehmen?

Es können keine Begleitpersonen zur Prüfung mitgebracht werden. Eine Übernachtungsmöglichkeit in der Abteilung besteht für die Begleitperson ebenfalls nicht.

Darf ich während der Sportprüfung Musik hören?

Das Musikhören über tragbare Abspielgeräte o.Ä. ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Wie lange dauert die Einstellungsprüfung?

Die Einstellungsprüfung wird i.d.R. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (Montag bis Freitag) durchgeführt (auch Freitag und Montag möglich). Sofern die  Note in einem Prüfungsteil nicht ausreichend ist, wird die Prüfung vorzeitig beendet.

Achtung, aktueller Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Einstellungsprüfung nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.  

Wie läuft die Einstellungsprüfung für die 3. Qualifikationsebene ab?

Voraussetzung für die Teilnahme an der polizeilichen Einstellungsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen

des Auswahlverfahrens beim Landespersonalausschuss, für das sich der Bewerber unter www.lpa.bayern.de anmelden muss. Die Anmeldefristen sind der Homepage des Landespersonalausschusses zu entnehmen.

 Anschließend wird der Bewerber bei einer entsprechenden Note zum eintägigen Einstellungstest zu einer unserer Prüfungsstellen in Nürnberg oder München eingeladen.

 Am Prüfungstag werden die Sportprüfung, eine Gruppenaufgabe und ein persönliches Auswahlgespräch abgelegt. Diese Prüfung findet in der Regel im darauffolgenden März oder April statt. Weiter wird auch die Polizeidiensttauglichkeit durch den Polizeiärztlichen Dienst überprüft.

Was wird bei der schriftlichen Prüfung des Landespersonalausschusses von mir verlangt, wenn ich mich für die 3. Qualifikationsebene bewerbe?

Ein Teil bezieht sich auf die deutsche Sprache; hier werden Rechtschreibung, Textverständnis und Fähigkeiten zur Textgestaltung geprüft. Ein weiterer Prüfungsteil zielt auf die Allgemeinbildung ab; Schwerpunkte sind hier Erdkunde, Geschichte (primär 20. und 21. Jahrhundert), Grundlagen aus Wirtschaft und Recht sowie staatsbürgerliche Kenntnisse.

Wie stehen meine Chancen eingestellt zu werden?

Alle Bewerber haben dieselbe Chance, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht. Die Chance auf eine Einstellung ist abhängig von der persönlichen Eignung, den Ergebnissen der Einstellungsprüfung, der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Zahl der eingehenden Bewerbungen. Die Ausbildungsplätze werden in Reihenfolge der Rangliste, die sich aus den Ergebnissen der Einstellungsprüfung ergibt, vergeben.

Wann erhalte ich nach der Einstellungsprüfung eine Zu- oder Absage?

Die Einstellungszusagen erfolgen je nach Einstellungstermin:

2.QE

  • Für März im Oktober/November des Vorjahres
  • Für September im April/Mai des laufenden Jahres

Programm Spitzensport

  • Für Spitzensportler/-innen Ende Mai des Einstellungsjahres

3. QE

  • Für die 3. QE im April/Mai des laufenden Jahres

Wer bei der Einstellungsprüfung besonders gut abschneidet, erhält zeitnah eine Zusage. Dazu müssen alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sind bereits alle Plätze vergeben, können Zusagen nur noch im Nachrückverfahren erteilt werden.

Für welche Einstellungstermine gilt meine Prüfungsnote?

Die Prüfungsnote gilt in der 2. QE für drei aufeinanderfolgende Einstellungstermine.

Beispiel: Wenn Sie an der Einstellungsprüfung für den Einstellungstermin 03/2019 erfolgreich teilgenommen haben, gilt Ihre Prüfungsnote für die Einstellungstermine 03/2019, 09/2019 und 03/2020.

Es ist grds. möglich, Ihre Bewerbung auf einen späteren Einstellungstermin zu verschieben, solange Ihre Prüfungsnote noch gültig ist und die Fristen gewahrt sind. Bitte denken Sie auch an Ihre Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung (siehe Frage „Ist eine Wiederholung der Einstellungsprüfung möglich?“).

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Einstellungsberatung. Diese finden Sie unter https://www.mit-sicherheit-anders.de/deine-bewerbung/

Ist eine Wiederholung der Einstellungsprüfung möglich?

Ja. Die Prüfung kann entweder im Ganzen oder in Teilen wiederholt werden.

 

Über die Zeiträume und die Voraussetzungen einer Prüfungswiederholung informiert gerne die zuständige Einstellungsberatung.

Werden mir anfallende Kosten erstattet?

Anfallende Kosten wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für die Einholung eines notwendigen fachärztlichen Befundes können nicht erstattet werden. Die Übernachtungsmöglichkeit am Prüfungsort innerhalb der Abteilung der Bereitschaftspolizei sowie die Verpflegung an den Prüfungstagen werden allerdings kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Was versteht man unter einer Rangliste?

Einstellungszusagen werden nach einer Rangliste vergeben. Zum Zeitpunkt der Prüfung steht die Rangliste noch nicht fest. Diese wird rund sechs Wochen, nachdem alle Bewerber für den entsprechenden Einstellungszyklus abgeprüft wurden, erstellt.

 

Bei besonders gutem Abschneiden in der Einstellungsprüfung erhalten Bewerber zeitnah eine Zusage, sofern alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausbildung und Karriere in der 2. Qualifikationsebene

Wo findet die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei statt?

Es gibt sieben Ausbildungsstandorte in Bayern: Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg.

Es wird versucht, Wünsche von Bewerbern zu berücksichtigen. Es stehen nicht zu jedem Einstellungstermin alle Ausbildungsstandorte zur Verfügung. Wir sind bestrebt, alle Bewerber möglichst heimatnah und während der gesamten Ausbildungsdauer am gleichen Ausbildungsort zu unterrichten. Das ist aus Kapazitätsgründen nicht immer durchführbar, so dass wir hier keine verbindliche Zusage machen können.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich in die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei einsteige?

Im ersten Ausbildungsjahr wird kostenlos ein Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wird ein Betrag einbehalten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden für die Unterkunft und Vollverpflegung etwa 180 Euro pro Monat von den Bezügen einbehalten.

 Während der Ausbildung wird Freie Heilfürsorge gewährt. Eine eigene Krankenversicherung ist nicht notwendig. Eine Anwartschaftsversicherung für eine private Krankenversicherung wird jedoch angeraten. Es besteht die Pflicht eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Was bedeutet freie Heilfürsorge?

Während der Ausbildung und während der Einsatzstufe sorgt der Freistaat Bayern durch freie Heilfürsorge für die Gesundheit der Beamten in Ausbildung. Dies umfasst insbesondere die vorbeugende Gesundheitsfürsorge, eine allgemeine ärztliche bzw. zahnärztliche Betreuung/Behandlung, eine stationäre Beobachtung sowie die Untersuchung und Behandlung in den Krankenabteilungen der Bereitschaftspolizei und in Krankenhäusern. Hinzu kommen Kuraufenthalte und besondere Heilverfahren in Bädern, Kuranstalten und Heilstätten einschließlich der Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln. Damit nach Beendigung der freien Heilfürsorge keine Probleme bzw. Wartezeit beim Wechsel in eine private Krankenversicherung entstehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Was versteht man unter einer Gemeinschaftsunterkunft bei der Bayerischen Polizei?

Am Ausbildungsstandort bekommt jeder Beamte während der Ausbildung einen Platz in einem Mehrbettzimmer (in der Regel Zweibettzimmer) zur Verfügung gestellt.

Habe ich die Sicherheit, nach der Ausbildung übernommen zu werden?

Ja. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Qualifikationsprüfung ist die Übernahme im Polizeivollzugsdienst der Bayerischen Polizei garantiert

Welche Möglichkeiten habe ich nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung ist derzeit eine 24-monatige Verwendung in einer Einsatzhundertschaft bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei vorgesehen. Teilweise ist es möglich, dass die jungen Kollegen und Kolleginnen direkt nach der Ausbildung zu einer Polizeiinspektion in Bayern versetzt werden können.

Trage ich während der Ausbildung bereits Uniform?

Ja. Eine Grundausstattung wird vom Freistaat Bayern kostenfrei gestellt.

Wird die Wiederholung eines Ausbildungsabschnittes möglich sein?

Eine Wiederholung ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Studium und Karriere in der 3. Qualifikationsebene

Wo kann ich bei der Bayerischen Polizei studieren?

Ein Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern– Fachbereich Polizei, ist an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg bzw. am Standort Klosterburg Kastl möglich.

Wie läuft das Studium bei der Bayerischen Polizei ab?

Was früher „gehobener Dienst“ hieß, ist heute die 3. Qualifikationsebene (3. QE). Sie bietet einen interessanten Einstieg in das Führungsmanagement und eröffnet Perspektiven für spätere Arbeitsgebiete. Nach gutem Abschluss der Qualifikationsprüfung besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit eines Aufstiegs in die 4. Qualifikationsebene.

Das Studium dauert drei Jahre. Es findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg bzw. am Standort Klosterburg Kastl statt. Dort werden umfangreiche polizeiliche Fachkenntnisse vermittelt.

Parallel dazu müssen praktische Lernabschnitte auf verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern und bei der Bereitschaftspolizei absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit eines 2-wöchigen Praktikums außerhalb Bayerns. Ziel des Fachstudiums ist es, Führungsaufgaben zu übernehmen.

Gibt es Studiengebühren?

Nein. Ab dem ersten Studientag erhalten die Studierenden Bezüge. Der Freistaat Bayern übernimmt alle anfallenden Heil- und Behandlungskosten. Während der Zeit des Studiums muss man sich nicht zusätzlich selbst krankenversichern; eine Anwartschaftsversicherung für eine private Versicherung wird jedoch angeraten.

 

Wer in den ersten fünf Jahren, mit Beginn des Studiums aus dem Dienst ausscheidet, muss jedoch einen Teil der bis dahin erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Wird mir die Uniform während des Studiums gestellt?

Ja. Eine Grundausstattung der Uniform wird vom Freistaat Bayern kostenfrei gestellt.

Bekomme ich während meines Studiums eine Unterkunft?

Ja. Alle Studierenden erhalten am Studienort einen Platz in einem Zweibettzimmer. Sie können dort auch kostengünstig an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen.

Ist die Wiederholung eines Studienabschnittes möglich?

Eine Wiederholung ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Fragen?

Gibt es noch weitere Fragen?

Weitere Antworten zu Fragen rund um die Ausbildung/das Studium bei der Bayerischen Polizei sind auf der Karriereseite www.mit-sicherheit-anders.de zu finden.