IT-Kriminalist (m/w/d)

  • Profil: IT-Kriminalist
  • Dienstort: München
  • Beginn: nächstmöglich
  • Bewerbung bis: 21.09.2025
  • Job-ID: J000001395

Das Polizeipräsidium München

sucht zum Einstellungstermin 01.05.2026 mehrere IT-Kriminalisten (m/w/d)

In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist (m/w/d) ermitteln Sie als spezialisierte Fachkraft selbstständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität, wie z. B. Kreditkartenbetrug, Warenbetrug, Identitätsdiebstahl, Netzwerk- oder Hackerangriffen. Sie unterstützen mit Ihrem digitalen Know-how zudem Ihre Kollegen (m/w/d) in der Bayerischen Polizei in klassischen Kriminalitätsfällen, wie z. B. bei Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.

Ihre Aufgaben:Ihre Aufgaben:

  • Auswertung digitaler Spuren
  • Selbstständige Fallsachbearbeitung im Bereich Cybercrime
  • Teilnahme an Durchsuchungen
  • Sicherstellung und Auswertung von Beweismitteln
  • Durchführung von Vernehmungen
  • Unterstützung von polizeilicher Kriminalprävention und Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Profil:Ihr Profil:

  • Abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium (mit Bachelor oder Diplom-Abschluss) der Fachrichtung
    • Informatik (alle Schwerpunkte)
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Elektrotechnik
    • Unternehmens- und IT-Sicherheit
    • Oder ein vergleichbares Studium mit Studieninhalten wie Datenbanken, Programmieren, Algorithmen etc.

      Die Gleichwertigkeit eines sonstigen Abschlusses bemisst sich insbesondere danach, dass dieser mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.

  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich)
  • Gesetzestreue
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht vollendet sein
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
  • Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • In Ihrem Alltag als IT-Kriminalist (m/w/d) ist Ihre körperliche, geistige und psychische Leistungsfähigkeit stark gefordert. Im Rahmen unseres Einstellungsverfahrens prüfen wir mit einer polizeiärztlichen Untersuchung, ob Sie den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen sind. Ein gesonderter Sporttest wie bei der Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten wird nicht durchgeführt.
  • Wünschenswert sind einschlägige Berufserfahrungen im IT-Bereich

Unser Angebot:Unser Angebot:

  • Gleitende Wochenarbeitszeit
  • Familienzeit für alle Bedienstete
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Diverse Gehaltszulagen, Beihilfe und Unfallfürsorge nach Verbeamtung
  • Eine herausfordernde, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit, die durch einen hohen Grad an Selbständigkeit und Verantwortung gekennzeichnet ist
  • Über den Dienstsport hinaus ein attraktives Gesundheitsmanagement

Bei einer modernen Großstadtpolizei wie dem Polizeipräsidium München bieten wir Ihnen einen krisensicheren, sehr interessanten und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.

Einstellungsmöglichkeiten und –zeitpunkt:Einstellungsmöglichkeiten und –zeitpunkt:

Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit Ziel der Verbeamtung. Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. Art. 60a PAG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.

Bewerbung als Tarifbeschäftigter (m/w/d)

Nachdem Sie erfolgreich unser Auswahlverfahren absolviert haben, erfolgt Ihre Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TV-L.

Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als IT-Kriminalist (m/w/d) im polizeilichen Vollzugsdienst absolvieren Sie zunächst eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. In dieser Zeit werden Ihnen die notwendigen praktischen wie theoretischen Kenntnisse für den Polizeivollzugsdienst vermittelt. Die polizeifachliche Unterweisung startet zum 01.05.2026. Eine Einstellung vor diesem Termin ist möglich.

Für die Verbeamtung ist grundsätzlich eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit erforderlich, die für die spätere Arbeit im Bereich Cybercrime förderlich ist. Die Zeit der zu absolvierenden einjährigen polizeifachlichen Unterweisung wird hierbei auf die Zeit angerechnet. Je nach Studienabschluss und Studieninhalten kann auf weitere hauptberufliche Tätigkeiten verzichtet werden und die Verbeamtung erfolgt direkt nach erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung nach einem Jahr.

Sie steigen dann direkt in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes als Kriminaloberkommissar (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A10 ein.

Bewerbung als Beamter (m/w/d)

Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung/ Umsetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe - bis maximal der Besoldungsgruppe A11.

Die ausgeschriebene Stelle ist nach Vollendung der polizeifachlichen Unterweisung teilzeitfähig; die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichen Belangen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bis zum 21.09.2025 unter dem Stellenportal der Bayerischen Polizei: https://www.bevi.polizei.bayern.de/.

Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse). Dokumente können Sie in einer max. 5 MB großen PDF-Datei hochladen.

Mit der Bewerbung erteilen Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der besonderen gesundheitlichen Anforderungen die Stellen für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen nur äußerst bedingt geeignet sind.

Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 7 Abs. 3 BayGLG).

Die Polizei strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Funktionen an, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind. Deshalb wird die Bewerbung von Frauen ausdrücklich begrüßt.

Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte am Bewerbungsverfahren beteiligt werden.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Bei Fragen helfen wir gerne weiter
Für Fragen zum Tätigkeitsbereich stehen Ihnen Frau Heidenreich unter der Tel.: 089/6216-4121 sowie für personalrechtliche Auskünfte Frau Madl Tel.: 089/6216-3129 gerne zur Verfügung.

 

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