Programm für Spitzensport

  • Beginn: August 2025 (Wintersport) bzw. September 2025 (Sommersport)
  • Dauer: bis zu 5 Jahre
  • Bewerbung bis: 31.03.2025
  • Job-ID: P0005V006J01

Bei der Bayerischen Polizei erwartet Sie eine Berufsausbildung, die optimal auf Ihre sportliche Karriere abgestimmt wird. So nutzen Sie alle Chancen für eine spannende berufliche Zukunft und können zugleich Ihre Sportart professionell ausüben.

Sie erhalten eine Sportförderung und Ausbildung der Spitzenklasse. Während der auf bis zu fünf Jahre gestreckten Ausbildungszeit mit flexiblem Ausbildungsplan sind Unterkunft und Verpflegung am Ausbildungsstandort garantiert. Sommersportler absolvieren ihre Ausbildung bei der VI. Bereitschaftspolizeiabteilung in Dachau. Wintersportler werden beim Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring ausgebildet.

Ausbildungsbeginn für die 2. Qualifikationsebene im Spitzensportprogramm ist für den Wintersport August und für den Sommersport September.

Die Bezüge setzen sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammen, deshalb können hier nur beispielhafte Angaben gemacht werden. Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen. 

1. Ausbildungsjahr: ca. 1.310 Euro (netto)
Polizeimeisteranwärter / -in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV 

Ab dem 3. Ausbildungsjahr: ca. 2.230 Euro (netto)
Polizeioberwachtmeister / -in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Körpergröße mindestens 160 cm ¹
  • Alter zwischen 16 und 30¹ Jahre am Einstellungstag
  • gesundheitliche Eignung
  • gesetzestreu
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • nur zulässige Tätowierungen
  • Deutsches (Jugend-) Schwimmabzeichen, mind. Bronze (Eigenerklärung genügt) 

 

Schulische Voraussetzungen

  • Qualifizierender Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
  • mittlerer bzw. höherwertiger Schulabschluss

Sportliche Voraussetzungen

  • positive sportfachliche Stellungnahme des Spitzensportverbands liegt vor
  • Startberechtigung für einen bayerischen Sportverein
  • Zugehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten und geförderten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Nachwuchskader 2 (NK 2):

    In den Sommersportarten Judo, Turnen², Schießen², Kanu, Leichtathletik², Radsport², Ringen, Rudern², Schwimmen², Sportklettern², Karate², Taekwondo, Olympisches Boxen
    In den Wintersportarten Bob, Rodeln, Skeleton, Ski Alpin², Ski Cross, Skilanglauf, Biathlon, Ski Nordische Kombination, Skispringen, Snowboard, Eisschnelllauf², Skibergsteigen

 

1) Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die Werbestelle München (einstellungsberatung-muenchen@polizei.bayern.de, Tel. 089 29080-300).
2) in den vertraglich vereinbarten Disziplingruppen

Während der Ausbildung

  • bis zu 8 Monate pro Jahr Freistellung für Training
  • Wettkampf bei fortlaufendem Gehalt
  • individuelles Betreuungskonzept in den Freistellungsphasen
  • kostenlose ärztliche Versorgung³
  • Dienstunfallschutz
  • Unterkunft, Verpflegung, Ausstattung und Uniform am Ausbildungsstandort
  • Übernahme bei Kaderverlust in die reguläre Ausbildung möglich

 

Nach der Ausbildung

  • optimal auf die Sportkarriere abgestimmter beruflicher Einsatz
  • garantierte Übernahme nach erfolgreich absolvierter Ausbildung
  • krisensicherer Arbeitsplatz, geregeltes Einkommen
  • Beamtenstatus
  • gute Aufstiegschancen, lebenslange Weiterbildung
  • Möglichkeiten zur Spezialisierung
  • viel Abwechslung und ein breites Aufgabenspektrum
  • persönlicher Umgang mit Menschen, Teil eines starken Teams

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie das Prüfungszeugnis und die Ernennungsurkunde zum/zur Polizeimeister/-in. Sie
dürfen nun die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in-Polizei“ führen.

Wenn Sie sich bereits jetzt für einen späteren als den hier genannten Einstellungstermin bewerben möchten, setzen Sie sich bitte mit der Werbestelle München in Verbindung (Kontaktdaten s. o.).

 

3) Freie Heilfürsorge nach den gesetzlichen Regelungen